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Die Indexierung von Geldschulden nach Einführung des Euro
In weiten Teilen blieben Tendenz und Inhalt des deutschen Euro-Einführungsgesetzes (EuroEG) seit Bekanntmachung des Regierungsentwurfes am bis zur Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 2. 4. bzw. unbestritten. Durch den Bundestag wurden in Randbereichen drei ergänzende a-Artikel eingefügt. Die Änderungswünsche des Bundesrates beim Diskontüberleitungsgesetz oder der Vereinnahmung von Umrechnungsgewinnen wurden ausgeräumt oder berücksichtigt. Indes blieb bis zum letzten Tage vor der Verabschiedung im Bundestag die Frage umstritten, ob für § 3 Satz 2 WährungsG eine Nachfolgeregelung vorgesehen werden sollte oder nicht, und wenn ja, wie diese auszusehen habe. Sie führte in der Schlußphase der Gesetzesdiskussion Ende März 1998 sogar zu einer einwöchigen Verschiebung der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag. Auch vor der Schlußabstimmung im Bundesrat am war noch nicht klar, ob dieser gemäß Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses den Vermittlungsausschuß anrufen würde u. a. wegen des Indexierungsverbotes.
I. Regelungsbereich des § 3 Währungsgesetz
§ 3 des auch in seiner ursprünglichen Fassung bereits heute weitgehend obsoleten ”Er...