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IWB Nr. 5 vom Seite 203 Fach 3 Deutschland Gr. 9 Seite 152

Internationale Nachlassplanung aus deutscher Perspektive

von RA Stephan Haack, Offenbach/Main, Gründungsmitglied GLOBOGATE AG, Zürich

I. Einführung

Die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist eine in ihrer Bedeutung vielfach unterschätzte Form der Übertragung von Vermögen. Eine notwendige Planung wird hier, anders als bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen, häufig sogar bei umfangreichen Vermögen, die i. d. R. auch Berührungen zum Ausland aufweisen, nicht oder nur unzureichend vorgenommen. Die Gründe hierfür liegen oft auf emotionaler Ebene. Gerade bei Vermögen mit Auslandsberührung führt dies regelmäßig zu nicht oder nur äußerst schwer lösbaren Nachlasskonflikten.

Aber auch in Fällen, in denen Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen haben, ist festzustellen, dass diese den besonderen Anforderungen, die sich aus einer Auslandsberührung ergeben, oft nicht in ausreichendem Maße Rechnung tragen. Bereits bei vermeintlich einfachen Fallgestaltungen können sich schwerwiegende Nachlasskonflikte ergeben.

Derartige Konfliktlagen vermeidende Gestaltungen erfordern stets die Berücksichtigung verschiedener nationaler Rechtsordnungen. Hierbei sind gleichermaßen das internationale Erbrecht und die materiell-rechtlichen Regelungen der beteiligten nationalen Erb- sowie Steuerrechtssysteme einzube...