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IWB Nr. 13 vom Seite 623 Fach 3 Deutschland Gr. 9 Seite 140

Erbschaftsteuerbarkeit von Auslandserbschaften

von Rechtsanwalt Dr. Manfred Klein LL.M, Köln

Das Erbschaftsteuergesetz ist mit der Binnensicht des nationalen Rechts verfaßt. Der Gesetzgeber bedient sich zur Bestimmung der Steuerbarkeit bürgerlich-rechtlicher Tatbestandsumschreibungen. Er greift nicht nur auf deutsche Zivilrechtsbegriffe zurück, sondern bezieht sich durch direkte Normenverweise auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch. Mit diesem Zuschnitt des deutschen Erbschaftsteuergesetzes auf das inländische Zivilrechtssystem läßt sich jedoch der Umkehrschluß fehlender Steuerbarkeit von Erwerben nach ausländischem Zivilrecht nicht ziehen. Daß der Gesetzgeber Auslandserwerbe nicht außer acht gelassen hat, ergibt sich bereits aus § 21 ErbStG. Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine vom Leistungsfähigkeitsprinzip bestimmte Steuer auf das Einkommen. Unter Einkommen ist jeder vermögenswerte Vorteil zu verstehen, über den der Steuerpflichtige die rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht ausüben kann. Auch Auslandserwerbe mehren die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und können so eine erbschaftsteuerlich grundsätzlich relevante Bereicherung darstellen.

I. Zivilrechtliche Grenzen

Allein die Tatsache der wirtschaftlichen Bereicherung ist aber nicht ausreichend, einen steuerpflichtigen Vorg...BStBl 1960 III S. 348