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NWB Nr. 39 vom Seite 2879

Auslegungshilfen für prüfende Dritte zu Ziff. 2.4 FAQ Überbrückungshilfe III

Jonas Neef und Christine Steinert

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2915Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III, die sich auf die Fördermonate November 2020–Juni 2021 bezieht, ist jüngst bis zum verlängert worden (Ziff. 3.7 FAQ Überbrückungshilfe III [FAQ]). Das BMF hat zu der Überbrückungshilfe III einen umfangreichen FAQ-Katalog als Leitfaden für die Antragstellung veröffentlicht, welcher prüfende Dritte jedoch wegen einiger ungenauer Formulierungen und grammatikalischer Fehler vor Auslegungsschwierigkeiten stellt. Als Beispiel hierfür soll Ziff. 2.4 FAQ zu den berücksichtigungsfähigen Fixkosten dienen.

Antragsberechtigung und Höhe der Förderung

[i]Umsatzeinbruch von > 30 % Im Grundsatz sind jene Unternehmen antragsberechtigt, die in einem Monat des genannten Förderzeitraums im Vergleich zum gleichlautenden Referenzmonat des Jahres 2019 einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % erlitten haben (Ziff. 1.1 FAQ). Die Gewährung der staatlichen Hilfe erfolgt nur für die Monate des Förderzeitraums, in denen tatsächlich der erforderliche Umsatzeinbruch von 30 % eingetreten ist, wobei jeder Monat gesondert für sich zu betrachten ist.

[i]Förderhöhe von zwei Parametern abhängigDie Höhe der Förderung richtet sich zum e...