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Erbschaftsteuer | Keine mehrfache Begünstigung von Familienheimen (FG)
Die Beteiligten stritten um die Rechtmäßigkeit der Versagung der Steuerbefreiung als Familienheim aus § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.
Sachverhalt (auszugsweise)
Im Nachlass der Erblasserin befanden sich ein Haus in X sowie
ein Haus in Y. Der Sohn der Erblasserin und Kläger im vorliegenden Streitfall
wohnte im Haus Y (Gesamtwohnfläche ca. 189 qm). Seit dem Jahr 2002 und bis zu
ihrem Tod im Jahr 2015 lebte die Erblasserin mit ihrer Tochter im Haus X und
war dort auch mit ihrem Wohnsitz gemeldet. Zuvor wohnte die Erblasserin mit
ihrem vorverstorbenen Mann seit dem Jahr 1954 im Haus Y. Der Umzug in das Haus
X erfolgte aufgrund einer Pflegebedürftigkeit des Ehemannes und den fehlenden
Umbaumöglichkeiten des Hauses Y. Die Erblasserin wurde laut Erbschein jeweils
zur Hälfte von ihrer Tochter und dem K...