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Online-Nachricht - Dienstag, 21.09.2021

Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage für den Haustrunk im Brauereigewerbe (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat die Pauschale für die Bemessungsgrundlage des Haustrunks bekannt gegeben. Sie beträgt ab dem 39 € je Hektoliter (Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. - S 7206.2.1/13 St33).

Hintergrund: Die unentgeltliche Abgabe von Getränken durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer unterliegt nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG der Umsatzsteuer, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen.

Nichtsteuerbare Aufmerksamkeiten sind in diesem Zusammenhang nur gegeben, wenn der Unternehmer seinen Arbeitnehmern diese Waren zum Verzehr im Betrieb überlässt. Wendet der Unternehmer seinen Arbeitnehmern oder deren Angehörigen diesen Sachwert dagegen zur freien Verfügung außerhalb des Betriebs (zum sog. Häuslichen Verzehr) zu, so ist diese Sac...

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