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Arbeitsverhältnis | Kündigung in der Covid-Pandemie
Ein nur vorübergehender Arbeitsmangel kann eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen. Wird im Betrieb Kurzarbeit geleistet, spricht dies gegen einen dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf.
Da für eine Stadtführerin aufgrund der Covid-Pandemie zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung am die Prognose eines dauerhaften Rückgangs des Arbeitsvolumens nicht bestand, war nach Ansicht des Gerichts die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht aus dringenden betriebsbedingten [i]Zu Kündigungsfristen Olbertz, NWB 2/2019 S. 1693Gründen sozial gerechtfertigt und damit unwirksam. Zum damaligen Zeitpunkt sei die allgemeine Prognose dahin gegangen, dass sich die Situation nach Ostern bessere und für den Sommer insbesondere bei einer Tätigkeit im Freien die zunächst umfangreichen Einschränkungen zurü...