- den Beschluss C(2020) 2097 final der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.56765 (2020/N) - Frankreich - Covid-19: Zahlungsmoratorium für Flughafensteuern zugunsten von öffentlichen Luftfahrtunternehmen gemäß den Art. 263 und 264 AEUV für nichtig zu erklären, und
- der Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Ryanair sowie den Streithelferinnen im ersten Rechtszug und gegebenenfalls in diesem Rechtsmittelverfahren ihre eigenen Kosten aufzuerlegen;
hilfsweise,
- das angefochtene Urteil aufzuheben;
- die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen, und
- die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug und des Rechtsmittelverfahrens vorzubehalten.
(Die Rechtsmittelführerin stützt ihr Rechtsmittel auf folgende fünf Gründe.
Erstens habe das Gericht gegen Unionsrecht verstoßen, indem es das Vorbringen der Klägerin zurückgewiesen habe, dass ein unrechtmäßiger Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung vorliege.
Zweitens habe das Gericht im Hinblick auf das Vorbringen der Klägerin zum freien Dienstleistungsverkehr einen Rechtsfehler begangen und die Tatsachen verfälscht.
Drittens habe das Gericht einen Rechtsfehler bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe im Hinblick auf die Höhe des Schadens gemäß Art. 107 Abs. 2 Buchst. b AEUV begangen.
Viertens habe das Gericht im Hinblick auf die fehlende Begründung durch die Kommission einen Rechtsfehler begangen und die Tatsachen verfälscht.
Fünftens habe das Gericht im Hinblick auf die fehlende Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens durch die Kommission einen Rechtsfehler begangen und die Tatsachen verfälscht.)
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