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Was ändert sich mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien?
Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet und mit Datum vom veröffentlicht. In den Geringfügigkeits-Richtlinien wird auf mittlerweile 160 Seiten beschrieben, wie aus Sicht der Träger der Sozialversicherung die geringfügig entlohnten Mitarbeiter (= Minijobber) und die geringfügig befristeten Mitarbeiter (= kurzfristig Beschäftigte) rechtlich beurteilt und im Lohn abgerechnet und gemeldet werden müssen.
Der Beitrag informiert über die aktuellen Änderungen und die sich daraus ableitenden praktischen Folgen.
Eins vorweg: Die Geringfügigkeits-Richtlinien haben keinen Gesetzescharakter – auch wenn hin und wieder dieser Eindruck im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) entstehen könnte. Fakt ist aber, dass die Geringfügigkeits-Richtlinien auch überarbeitet wurden, weil das Bundessozialgericht erneut einen dort beschriebenen Punkt als nicht gesetzeskonform beurteilt und damit gegen die Aussagen der Geringfügigkeits-Richtlinien entschieden hatte, so etwa im .
Die in den Geringfügigkeits-Richtlinien neu aufgeno...