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BBK Nr. 19 vom

Bilanzierung von Zuschüssen der öffentlichen Hand

Dr. Johannes Riepolt

Zuwendungen in Form von Zuschüssen und Zulagen erhalten Unternehmen in unterschiedlichen Ausprägungen von Einrichtungen der öffentlichen Hand auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Im Rahmen der Bilanzierung beim Zuwendungsempfänger ergeben sich dabei verschiedene Möglichkeiten. Ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für die Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen besteht indes nicht. Das Buchführungs-Seminar fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

I. Bilanzierungsgrundsätze für die Handelsbilanz

Zuwendungen der öffentlichen Hand können sowohl zu Investitionen (sog. Investitionszuschüsse bzw. Investitionszulagen) als auch zu Aufwendungen (sog. Aufwandszuschüsse bzw. Aufwandszulagen) gewährt werden, wobei in der Praxis auch Mischformen anzutreffen sind.

Für Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung differenziert IDW HFA 1/1984 nach der konkreten Ausgestaltung der Zuwendungen in

  • nicht rückzahlbare Zuwendungen,

  • bedingt rückzahlbare Zuwendungen,

  • unbedingt rückzahlbare Zuwendungen.

II. Bilanzierungsgrundsätze für die Steuerbilanz

Für die Steuerbilanz ist lediglich die Behandlung von Investitionszuschüssen in R 6.5 EStR normiert: Demnach werden Zuschüsse a...