Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
6. Aufl. 2021
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Niederlande
Allgemeines
Die niederländische Umsatzsteuer (Belasting op de Toegevoegde Waarde – BTW) wird gem. den EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben. Einige Besonderheiten, insbesondere für ausländische Unternehmer, werden nachfolgend erläutert.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist auf Antrag für in den Niederlanden ansässige Unternehmen möglich, so dass Gesellschaften nicht zwingend einzeln registriert werden müssen. Für ausländische Unternehmer ist im niederländischen Umsatzsteuerrecht grds. keine umsatzsteuerliche Organschaft vorgesehen.
Seit dem gilt für in den Niederlanden ansässige Unternehmer eine optionale Kleinunternehmergrenze, wenn Umsätze von weniger als 20.000 € pro Jahr erbracht werden. Kleinunternehmer müssen sich gleichwohl zur Umsatzsteuer registrieren und die Option zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung erklären. In diesem Fall darf keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und Vorsteuer geltend gemacht werden, weiterhin müssen keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden. Für ausländische Unternehmer gilt keine Kleinunternehmerregelung, d. h. eine umsatzsteuerliche R...