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BBK Nr. 17 vom Seite 781 Fach 17 Seite 3253

Pensionsrückstellung für den Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG

§ 6a EStG; § 613a BGB; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB

Leitsätze:

1. Sagt die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG ihrem gesellschaftsfremden Geschäftsführer eine Pension zu und kann sie nach dem Gesellschaftsvertrag von der KG Ersatz der Versorgungsleistungen verlangen, so ist die bei der GmbH zu bildende Pensionsrückstellung durch einen Aufwendungsersatzanspruch zu neutralisieren. Bei der KG ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, deren Höhe sich nach § 6a EStG bestimmt.

2. War der betreffende Geschäftsführer zuvor bei einem Einzelunternehmen angestellt, das in die GmbH & Co. KG eingebracht worden ist, ist die Beschäftigungszeit beim Einzelunternehmen in die Berechnung der Höhe der Pensionsrückstellung einzubeziehen.

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin (GmbH & Co. KG), deren alleiniger Kommanditist und Gesellschafter der Komplementär-GmbH X ist, war 1989 durch die Einbringung des Einzelunternehmens des X entstanden. Neben X wurde der bereits seit 1965 in der Einzelfirma tätige Schwiegersohn des X zum Geschäftsführer der GmbH bestellt. Die GmbH erteilte ihm eine Pensionszusage unter Berücksichtigung der Vordienstzeit in der Einzelfirma. Das FA ...