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BPatG Urteil v. - 6 Ni 49/18 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Schaltung für verbundene Gleichstromquellen (europäisches Patent)" – zur Frage der unzulässigen Erweiterung bei Streichung eines erfindungswesentlichen Merkmalsteils in einem erteilten Patentanspruch

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 859 650 (Streitpatent), das auf die internationale Anmeldung PCT/US2013/042354 vom 23. Mai 2013 zurückgeht, die am 28. November 2013 als WO 2013/177360 A1 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent nimmt die Priorität aus der US-amerikanischen Patentanmeldung 61/651,834 P vom 25. Mai 2012 in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:150621U6Ni49.18EP.0

Fundstelle(n):
WAAAH-89561

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