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BPatG Beschluss v. - 30 W (pat) 37/19

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – „gene4me“ – keine Unterscheidungskraft für einen Teil der Waren und Dienstleistungen – Unterscheidungskraft, kein Freihaltungsbedürfnis für die übrigen Waren und Dienstleistungen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:250221B30Wpat37.19.0

Fundstelle(n):
SAAAH-89545

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