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BBK Nr. 15 vom Seite 683 Fach 15 Seite 1320

Gesetzliche Klarstellungen zur Unternehmensbesteuerung

von Dipl.-Finw. Dieter Grützner, Münster

In BBK F. 15 S. 1287 ist über die Bemühungen des Gesetzgebers berichtet worden, materielle und gesetzestechnische Unzulänglichkeiten im Bereich der Unternehmensbesteuerung durch das StÄndG 2001 v.  (BGBl I S. 3794) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG) v.  (BGBl I S. 3874 ff.) auszuräumen. Dies ist ihm bei seinen vielfältigen Aktivitäten zum Ende des Jahres 2001 offensichtlich nicht vollumfänglich gelungen. Der Gesetzgeber hat deswegen seine diesbezüglichen Bemühungen mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen (verabschiedet am ; BR-Drucks. 607/02) fortgesetzt. Die nachfolgenden Hinweise beschränken sich auf Änderungen und Ergänzungen, denen materiell-rechtliche Bedeutung zukommt.

I. Hälftiger Abzug von Betriebsausgaben, Werbungskosten nach § 3c Abs. 2 EStG im sog. Halbeinkünfteverfahren

Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die mit den nach § 3 Nr. 40 EStG nur zur Hälfte zu berücksichtigenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Betriebsver...