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Altfahrzeug-Gesetz – Bilanzielle Auswirkungen nach Handels- und Steuerrecht
I. Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Bundestag hat am das Altfahrzeug-Gesetz beschlossen. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 2 i. V. mit Art. 74 GG ist es dem Bundesrat zugeleitet worden. Dieser hat in seiner Sitzung vom dem Gesetz zugestimmt.
Die Bundesregierung erläutert den rechtlichen Hintergrund ihres Gesetzentwurfs (BT-Drucks. 14/8343, S. 1) wie folgt: Mit der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. über Altfahrzeuge (Abl. EG Nr. L 269 S. 34) ist innerhalb der EU ein einheitlicher Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen unter Berücksichtigung des Prinzips der Produktverantwortung der Hersteller geschaffen worden. Wesentliche Eckpunkte der Richtlinie sind:
sie gilt für alle Pkw (M 1) und leichte Nutzfahrzeuge (N 1);
sie fordert eine flächendeckende Infrastruktur zur Rücknahme der Altfahrzeuge und setzt konkrete Umweltstandards zur umweltgerechten Behandlung und Entsorgung;
spätestens ab dem Jahr 2007 müssen Letzthalter Altfahrzeuge unentgeltlich zurückgeben können;
die Hersteller/Importeure müssen die Entsorgungskosten für Fahrzeuge, die nach dem erstmals zug...