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NWB Sanieren Nr. 8 vom Seite 247

§ 55 Abs. 4 InsO i. d. F. des SanInsFoG

Die Doppelberichtigungsrechtsprechung des BFH

Thorsten Kontny

Die Neuregelung des § 55 Abs. 4 InsO durch das SanInsFoG bietet Anlass dazu, sich noch einmal einige Schnittstellen des Insolvenzrechts mit dem Steuerrecht, hier insbesondere mit dem Umsatzsteuerrecht, vor Augen zu führen. Dabei blickt der Beitrag auf die aktuelle gesetzliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf die sog. Doppelberichtigungsrechtsprechung des BFH sowie auf die umsatzsteuerliche Organschaft.

Kernaussagen
  • Begründet wird die Neuregelung im Wesentlichen damit, dass durch die bisherige Nichterfassung von Verbindlichkeiten im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren als Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 4 InsO, „falsche Anreize und wirtschaftliche Ungleichbehandlungen“ geschaffen worden seien.

  • Eine der wesentlichen Schnittstellen zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht liegt im Bereich der Umsatzsteuer und betrifft dort vor allem zwei Bereiche: zum einen die Frage einer Berichtigung des Umsatzsteuerbetrags nach § 17 UStG und zum anderen das Fortbestehen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft mit Berührung zum Insolvenzverfahren.

I. Vorbemerkungen

Mit dem am im Bundesgesetzblatt veröffentlichten SanInsFoG und dem darin enthaltenen StaRUG hat der Gesetzgeber eine in Teilen weitreichende Neujustierung des ...