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NWB Sanieren Nr. 8 vom Seite 242

Update Corona-Finanzhilfen

Überbrückungshilfe III plus, Schadensausgleich & Co – Worauf ist in der Praxis zu achten?

Prof. Dr. Ralf Jahn

Über den besonderen Beratungs- und Bearbeitungsaufwand von Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Rechtsanwälten in der Corona-Krise wurde an dieser Stelle bereits ausführlich berichtet. Mit Rücksicht auf die anhaltenden wirtschaftlichen Folgen haben BMF und BMWi allerdings die Zuschussprogramme fortgeschrieben und teilweise verlängert. Ferner sind einzelne Programme und die Förderobergrenzen erweitert worden. Mit der Modifikation der Zuschussprogramme ergeben sich auch neue Anforderungen für den beratenden Rechtsanwalt bzw. Angehörige der steuerberatenden Berufe, die als sog. Dritte in das Verfahren eingebunden sind.

Kernaussagen
  • Die Corona-Zuschussprogramme des Bundes und der Länder sind auch im ersten Halbjahr 2021 nochmals modifiziert und erweitert worden. Dies bedingt für Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe fortlaufend neue Prüfpflichten, weil die Überbrückungshilfeprogramme dieser Berufsgruppe vorbehalten sind.

  • Für die Corona-Soforthilfen erfolgt jetzt nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts das Rückmelde- und Schlussabrechnungsverfahren. Hierbei ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt bzw. Angehörigen der steuerberatenden Berufe angeraten, auch...