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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 1673/15

Gesetze: UStG § 4 Nr. 25, UStG § 19, EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, FamFG § 158, FamFG § 276, FamFG § 317, FamGKG § 1, FamGKG § 21, SGB VIII § 74, SGB VIII § 75, GG Art. 3 Abs. 1

Keine Steuerfreiheit von Leistungen eines Rechtsanwalts als Verfahrensbeistand bzw. Verfahrenspfleger

Kleinunternehmerregelung

Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter

Leitsatz

1. Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG, als Verfahrenspfleger in Betreuungssachen (§ 276 FamFG) und in Unterbringungssachen (§ 317 FamFG) sind keine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL.

2. Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG dient der Verwaltungsvereinfachung. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Kleinunternehmerregelung bestehen nicht. Insbesondere gebietet Art. 3 GG es nicht, die Umsatzsteuer über den Anwendungsbereich des § 19 UStG hinaus nicht zu erheben.

3. Es ist nicht gerechtfertigt, die Einstufung als vom EU-Mitgliedsstaat Deutschland anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter – isoliert von der im SGB VIII zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung – allein von dem mit der Tätigkeit (hier der Veranstaltung von Ferienfreizeiten für Kinder) verbundenen Gemeinwohlinteresse abhängig zu machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAH-89474

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