Voraussetzung der Feststellung eines Zusammenhangs der angemeldeten Forderung mit einer Steuerhinterziehung
Leitsatz
1. Bezüglich der Feststellung des Attributs „Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung” im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO ist
der Finanzrechtsweg gegeben.
2. Voraussetzung der Feststellung, dass der Schuldner im Zusammenhang mit einer zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung
im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, ist nicht, dass die rechtskräftige
Verurteilung bereits bei Anmeldung zur Tabelle vorgelegen hat. Auch müssen Umstände (Tatsachen), aus denen sich nach Einschätzung
des Gläubigers der Zusammenhang mit der Steuerstraftat ergibt, nicht bereits bei der ursprünglichen Anmeldung der Forderung
vorgetragen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1871 Nr. 22 PStR 2022 S. 1 Nr. 1 PStR 2022 S. 31 Nr. 2 XAAAH-89471
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