Übernahme der Verpflichtung zur verbilligten Vermietung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ist keine sonstige Leistung des
Erwerbers
Leitsatz
Die Übernahme der aus einem städtebaulichen Vertrag herrührenden Verpflichtung des Grundstücksveräußerers, Wohnungen einem
bestimmten Personenkreis mietverbilligt zu überlassen, ist keine sonstige Leistung des Erwerbers im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr.
1 GrEStG und damit nicht Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 25 DStRE 2022 S. 817 Nr. 13 EFG 2021 S. 1846 Nr. 21 KÖSDI 2022 S. 22567 Nr. 1 UVR 2022 S. 6 Nr. 1 WAAAH-89467
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