Kraftfahrzeugsteuerpflicht für im Ausland zugelassene Pkw
Leitsatz
Ein in Polen zugelassener Pkw unterliegt nach Lage der hierfür maßgebenden Beweisanzeichen infolge der Begründung eines regelmäßigen
Standorts im Inland der Kraftfahrzeugsteuer, wenn der im selbstgenutzten Wohneigentum belegene Meldewohnsitz und der berufliche
und familiäre Lebensmittelpunkt des Halters und seiner den Pkw mitnutzenden Ehefrau sich dauerhaft in Deutschland befinden.
Die Feststellungslast für das die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung begründende Merkmal des nur vorübergehenden Aufenthalts im
Inland trägt der Halter.
Fundstelle(n): IAAAH-89463
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