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BBK Nr. 3 vom Seite 121 Fach 14 Seite 7255

Forderungsverzicht im Handels- und Steuerrecht

von Dipl.-Finw. Markus Schlagheck, Berlin

I. Einführung

Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die handels- und steuerrechtlichen Konsequenzen des endgültigen Verzichts eines GmbH-Gesellschafters auf seine Forderung gegenüber der GmbH näher untersucht werden. Ein derartiger Forderungsverzicht ist nur durch einen Vertrag möglich (§ 397 Abs. 1 BGB), in dem die einverständliche Entlastung der Gesellschaft von der passivierten Verpflichtung zum Ausdruck kommt. Diese kann wie folgt geschehen:

  • Gesellschaft und Gesellschafter schließen einen Vertrag, mit dem der Gesellschafter der Gesellschaft ihre Schuld erlässt (Erlassvertrag).

  • Der Gesellschafter tritt seine Forderung gegen die Gesellschaft an diese ab. Da die Gesellschaft keine Forderung gegen sich selbst haben kann, fallen Forderung und Verbindlichkeit weg (Konfusion; , BGHZ 48 S. 214).

  • Gesellschafter und Gesellschaft können sich jederzeit darüber einigen, dass die Schuld aufgehoben werden soll (Schuldaufhebungsvertrag) oder eine Teilentlastung durch einen Abänderungsvertrag (§ 305 BGB) eintreten soll.

  • Der Gesellschafter verzichtet auf die Rückzahlung eines Darlehens. Dem Erlass steht unter dem Gesichtspunkt der Einlage der Ver...BStBl 1992 II S. 234