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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 5 K 2710/17 U EFG 2021 S. 1680 Nr. 19

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c

Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Haarwurzeltransplantationen – Erfordernis einer therapeutischen Zielsetzung – Behandlung der androgenetischen oder hereditären Alopezie

Leitsatz

Eine von einem Dermatologen durchgeführte Haarwurzeltransplantation zur Behandlung der androgenetischen oder hereditären Alopezie ist – anders als im Fall der Behandlung der narbigen Alopezie - keine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin, da sie weder der Heilung noch der Behandlung der Ursachen des Haarausfalls dient und es daher an dem Erfordernis einer therapeutischen Zielsetzung der Maßnahme fehlt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1680 Nr. 19
GStB 2022 S. 83 Nr. 3
EAAAH-89460

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