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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 146/20

Gesetze: EStG § 62 ; EStG § 63

Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in Tunesien zur Schule geht und in Tunesien bei der Großmutter lebt

Leitsatz

Werden Kinder bereits zu Beginn des 1. Schuljahres zu der Großmutter nach Tunesien geschickt, um dort mindestens zehn Jahre zur Schule zu gehen, genügt es nicht für die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes, wenn die Kinder die Eltern nur in den Sommerschulferien für ca. zwei bis drei Monate im Jahr besuchen, wenn es keine besonderen Indizien für eine feste soziale Bindung an Deutschland gibt.

Fundstelle(n):
NAAAH-89457

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