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Niedersächsisches FG | Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteilen aufgrund eines Treuhandverhältnisses
(1) Ein Treuhandverhältnis ist nur dann gegeben, wenn die mit der rechtlichen Eigentümer- bzw. Inhaberstellung verbundene Verfügungsmacht so zugunsten des Treugebers eingeschränkt ist, dass das rechtliche Eigentum bzw. die rechtliche Inhaberschaft als „leere Hülle“ erscheint. Dies bestimmt sich grds. in erster Linie nach dem Inhalt des zivilrechtlich wirksam abgeschlossenen Vertrags. Daneben ist jedoch auch die tatsächliche Durchführung der Vereinbarungen stets erforderlich. (2) Wird ein Anwartschaftsrecht auf Übertragung von GmbH-Anteilen im Jahr 2006 erworben, so fällt eine Veräußerung oder ein veräußerungsähnlicher Vorgang in Bezug auf den Anspruch aufgrund des Zeitpunktes des Erwerbs dieses Anspruchs nicht in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (§ 52 Abs. 28 Satz 11 EStG). (3) Eine Leistun...