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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 13-14 | Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung bei Betreuung gemischt genutzter Gebäude

Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gewährt, wenn das Unternehmen neben der Verwaltung eigenen Grundbesitzes noch fremde gemischt genutzte Gebäude, die nicht ausschließlich Wohnzwecken dienen, betreut. Unschädlich ist nur die Betreuung fremder Wohngebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Was die Gewerbesteuer angeht, möchten wir Sie über eine ärgerliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen informieren.

Der IV. Senat des BFH hat ein Urteil des Niedersächsischen FG bestätigt, das wir Ihnen in unserer August-Ausgabe 2019 vorgestellt hatten. Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann demnach nicht beansprucht werden, wenn ein Unternehmen neben der Verwaltung eigenen Grundbesitzes noch fremde gemischt genutzte Gebäude betreut. Dabei spielt es keine Rolle, wie niedrig der gewerbliche Anteil an der gesamten nutzbaren Fläche der gemischtgenutzten Gebäude ist. Die Betreuung fremder Wohngebäude ist nur unschädlich, wenn diese ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Im Gesetz ist geregelt: Für die erweiterte Kürzung ist es ...