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Dieselgate | Kein Schadensersatz wegen sog. Thermofenster (BGH)
Der BGH hat über Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sog. Thermofenster entschieden. Danach steht den vier Klägern kein Schadensersatzanspruch zu (, 286/20, 321/20 und 322/20).
Streitfälle: Die Kläger nehmen die beklagte Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung in Anspruch.
Der Kläger im Verfahren VII ZR 190/20 erwarb im Januar 2016 einen gebrauchten, von der Beklagten hergestellten Pkw Mercedes-Benz C 250 CDI zum Preis von 16.900 €. Der Kläger im Verfahren VII ZR 286/20 erwarb im Juli 2012 einen gebrauchten, von der Beklagten hergestellten Pkw Mercedes-Benz GLK 250 CDI 4M BE zum Preis von 43.950 €. Der Kläger i...