Umwandlungssteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2023
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§ 13 UmwStG Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft
A. Überblick und Anwendungsbereich
I. Überblick
1§ 13 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11 bis 13), der die ertragsteuerlichen Folgen der Verschmelzung, vergleichbarer ausländischer Vorgänge und der Vermögensübertragung (als Vollübertragung) von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft regelt. Die Vorschrift behandelt die steuerlichen Auswirkungen für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft.
2§ 13 Abs. 1 UmwStG bestimmt, dass die Anteile an der übertragenden Körperschaft grds. als zum gemeinen Wert veräußert gelten und die an ihre Stelle tretenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit diesem Wert als angeschafft gelten. Aus dieser Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion zum gemeinen Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft folgt für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft grds. ein ergebniswirksamer Tauschvorgang.
3§ 13 Abs. 2 Satz 1 UmwStG sieht auf Antrag des jeweiligen Anteilseigners der übertragenden Körperschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, die Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft anzusetzen. Hierbei handelt es sich um ein steuerliches Wahlrecht des jeweiligen Ante...