Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS
13. Aufl. 2021
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Kapitel 3 Ausgewählte Rechnungslegungsvorschriften für den Einzelabschluss nach IFRS
Die IFRS-Rechnungslegung unterscheidet die Begriffe Konzernabschluss und separater Einzelabschluss (vgl. zur konzeptionellen Begründung der Unterscheidung zwischen Konzern- und Einzelabschluss Abschnitt 2.2.2). Sofern mindestens ein Tochterunternehmen vorhanden ist, für welches kein Einbeziehungswahlrecht besteht (vgl. Kap. 4.2), so ist gem. IFRS 10.4 ein Konzernabschluss aufzustellen. Ein separater Einzelabschluss liegt vor, wenn ein Unternehmen seine Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entweder zu Kosten, zu den (Zeit-)Wertansätzen nach IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nach IAS 28 bewertet (IAS 27.4). Jedoch muss es sich bei den separaten Einzelabschlüssen stets um „zusätzliche“ Abschlüsse zu den nach IFRS vorgeschriebenen Abschlüssen handeln. Dementsprechend erfüllen IFRS-Abschlüsse von Unternehmen, die nur Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen halten und diese nach der Equity-Methode in ihre IFRS-Abschlüsse einbeziehen, nicht die Voraussetzungen für separate Einzelabschlüsse (IAS 27.6). Falls ein Unternehmen, das weder eine Beteili...