Renten, Raten, Dauernde Lasten
17. Aufl. 2021
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Teil C: Betriebliche wiederkehrende Bezüge
I. Veräußerung von Betriebsvermögen gegen wiederkehrende Bezüge
1. Allgemeines
611Betriebliche wiederkehrende Bezüge können Renten (siehe hierzu Rz. 616) oder wiederkehrende Bezüge anderer Art sein.
Renten haben nur dann betrieblichen Charakter, wenn sie bei dem Rentenberechtigten zu den Gewinneinkünften gehören (§§ 13, 15, 18 EStG). Dies ist der Fall, wenn die Rentenzahlung durch den Betrieb veranlasst ist. Beim Rentenverpflichteten stellen solche Rentenzahlungen dann grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Dies muss aber nicht unbedingt der Fall sein. Es kommt vielmehr maßgeblich auf die Nutzung des gegen Rentenzahlung veräußerten Wirtschaftsgutes an. Wenn z. B. ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens veräußert wird und der Erwerber dieses außerhalb eines Betriebes nutzt, erzielt er keine betrieblichen Einkünfte; die von ihm geleisteten Rentenzahlungen sind privater Natur. Umgekehrt hat in den Fällen, in denen der Rentenverpflichtete ein zum Privatvermögen des Veräußernden gehörendes Wirtschaftsgut betrieblich nutzt, die Rentenzahlung für den Erwerber betrieblichen und für den Veräußerer privaten Charakter. Es liegt damit nicht zwingend eine Wechselwirk...