Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 18/2021 S. 755

Umsatzsteuer | Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.

Praxishinweise

Im Urteilsfall waren die von einer GmbH an Körperschaften des öffentlichen Rechts durch den Betrieb von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, Aussiedlern, Flüchtlingen und anderen sozialen Randgruppen erbrachten Leistungen unstreitig nach nationalem Recht nicht gem. § 4 Nrn. 12, 16 oder 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz (, NWB UAAAH-15145) kann es sich bei der GmbH ungeachtet dessen um eine „Einrichtung mit sozialem Charakter“ i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL handeln, dass sie ihre Leistungen nicht...