Art. 15 Abs. 1 DSGVO gewährt keinen Anspruch auf Einsicht in die Prüfer-Handakten während laufender Betriebsprüfung
Leitsatz
1. Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung eines gegen eine Behörde gerichteten Auskunftsanspruchs aus Art.
15 Abs. 1 DSGVO ist die Verpflichtungsklage.
2. Der Auskunftserteilung durch eine Behörde auf der Grundlage des Art. 15 Abs. 1 DSGVO geht stets eine Prüfung möglicher
Ausschluss- und Beschränkungstatbestände voraus.
3. Die DSGVO ist jedenfalls bei einer Betriebsprüfung, die sich neben anderen Steuerarten auch auf die Umsatzsteuer erstreckt,
insgesamt anwendbar.
4. Ein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht wird durch das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 Abs.
1 DSGVO nicht begründet (Entgegen , EFG 2019 S. 1217).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2021 S. 15 Nr. 45 EFG 2021 S. 1777 Nr. 21 GmbH-StB 2022 S. 29 Nr. 1 PStR 2022 S. 79 Nr. 4 ZAAAH-88789
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