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IWB Nr. 4 vom Seite 151 Fach 4 Deutschland Gr. 10 Seite 186

Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum internationalen und europäischen Sozialrecht

von RA Dr. Klaus Louven, Präsident des SG a. D., Kempen

I. Einleitung

Das Bundessozialgericht (BSG) befasst sich immer wieder mit Fragen des internationalen und europäischen Sozialrechts. Das hat damit zu tun, dass in vielen Fällen Sachverhalte mit Auslandsbezug zu beurteilen sind und Europas Grenzen immer durchlässiger werden. Die nachfolgende Übersicht knüpft an den Bericht in an. Sie umfasst den Zeitraum ab April 2001. In zeitlicher Reihenfolge werden die wichtigsten Judikate des BSG bis zum Urteil BSGE 89, S. 124 ff. vorgestellt. Da im Berichtszeitraum weniger Entscheidungen als in früheren Jahren veröffentlicht worden sind, besteht die Gelegenheit, sie etwas ausführlicher darzustellen.

II. Die wichtigsten Urteile

1. Nach BSGE 88, S. 89 ff. ist ein türkisches Zivilgerichtsurteil, das ein von der ursprünglichen Eintragung im Personenstandsregister abweichendes Geburtsdatum amtlich festgestellt hat, dann als Urkunde i. S. von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I zu berücksichtigen, wenn es vor der erstmaligen Angabe eines Geburtsdatums der betreffenden Person gegenüber einem deutschen Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber (§ 33a Abs. 1 SGB I) ergangen ist. Im Verfahren ging es um die in der Praxis in vielen Fällen streitige Frage, wann ein Versicherungsträger verpflichtet ist, an einen Versicherten ...