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Körperschaftsteuer | Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft (BFH)
Ob Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz bleiben, richtet sich nach dem sog. Typenvergleich (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gem. § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG bleiben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens Bezüge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz. Hierzu gehören u.a. "Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist", sowie "aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung". Diese Regelung erfasst auch Bezüge aus der Beteiligung an ausländischen Rechtsgebilden, die ihrer Struktur nach einer nach deutschem Recht errichteten AG oder GmbH im Wesentlich...