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Kindergeld / Verfahrensrecht | Einheitliche Erstausbildung; Einspruchsgegenstand (BFH)
Der "Gesamtplan" des Kindes, sein Berufsziel erst durch eine weitere Ausbildung zu erreichen, ist nicht das allein maßgebliche Kriterium für die Annahme einer einheitlichen Erstausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum Februar 2014 bis Februar 2015. Der Kläger ist der Vater seines im Februar 1990 geborenen Sohnes. Dieser beendete im Juni 2013 seine Ausbildung zum Bankkaufmann. Am darauffolgenden Tag trat er eine Vollerwerbsstelle in seinem Ausbildungsbetrieb an. Im Februar 2014 begann er - nach seiner Zulassung im Dezember 2013 - einen berufsbegleitenden Studiengang zum Bankfachwirt/Bankkolleg, der bis Juni 2016 andauerte. Mit Antrag vom Dezember 2...