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Umsatzsteuerliche Buchungen bei besonderen Besteuerungsverfahren
Durch das Jahressteuergesetz 2020 vom wurde zum die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets ins nationale Umsatzsteuerrecht umgesetzt. Das besondere Besteuerungsverfahren des sog. Mini-One-Stop-Shop-Verfahrens wurde durch das One-Stop-Shop-Verfahren ersetzt. Weitere Verfahren ermöglichen inländischen Unternehmern, Umsatzsteuer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat anzumelden und zu entrichten ist, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu erklären. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Verfahren und stellt anhand der nötigen Buchungen die Erfassung in der Buchführung dar.
Die neuen besonderen Besteuerungsverfahren gelten für:
von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen (vgl. § 18i UStG und Abschnitt 18i.1 UStAE),
den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen (vgl. § 18j UStG und Abschnitt 18j.1 UStAE) und
für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert ...