Die Beteiligten streiten um laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II), im hiesigen Verfahren für die Zeit vom 1. Juni 2013 bis 30. November 2013, und zwar primär um die (durchgängige) Gewährung von Leistungen dem Grunde (auch) an die Klägerinnen zu 2. und 3. sowie – für einen Teilzeitraum – an den Kläger zu 4.; hilfsweise machen die Kläger zu 1. und 5. bis 8. höhere Leistungen ohne Berücksichtigung des an den Kläger zu 1. als Kindergeldberechtigten für die Klägerinnen zu 2. und 3. gezahlten Kindergeldes geltend. Neben dem hiesigen Verfahren waren wegen der gleichen Streitpunkte, aber für einen jeweils anderen Bewilligungszeitraum die Verfahren L 6 AS 89/20, L 6 AS 92/20 und L 6 AS 93/20 beim Senat anhängig.
Fundstelle(n): DAAAH-88484
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