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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 70/19

Gesetze: § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII; BK Nr. 2108 BKV Anlage 1; BK Nr. 2110 BKV Anlage 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Beurteilungskriterien in den Konsensempfehlungen beziehen sich auf bandscheibenbedingte Berufskrankheiten der LWS, wozu sowohl die BK Nr. 2108 als auch die BK Nr. 2110 gehören.

2. Das 2. Zusatzkriterium der Konstellation B2 der Konsensempfehlungen ("Besonders intensive Belastung: Anhaltspunkt: Erreichen des Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren") wird nicht ausschließlich durch Erreichen des Richtwertes für die Lebensdosis durch schweres Heben und Tragen von Lasten (= 25 MNh) im Sinne der BK Nr. 2108 erfüllt.

3. Vielmehr ist das Kriterium bei Erreichen jedes Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren erfüllt, bei dem nach aktuellem Stand angesichts der Expositionsdauer ein erhöhtes Risiko für eine bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS anzunehmen ist.

4. Ein solcher Richtwert ist bei einer Ganzkörperschwingungsbelastung im Rahmen der BK Nr. 2110 der Dosisrichtwert von Dv von 1450 (m/s2)2.

5. Bei einer Kombinationsbelastung aus schwerem Heben und Tragen sowie vertikalen Ganzkörper-Schwingungen ist dies der Alpha-Richtwert von 1,0.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAH-88477

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