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Besteuerungsrecht an den Einkünften einer vermögensverwaltenden US-amerikanischen Mitunternehmerschaft
Art. II Abs. 1 Buchst. c, d und f, Art. III Abs. 5, Art. VII Abs. 1 und 3, Art. IXA Abs. 1, Art. XV Abs. 1 Buchst. b, aa DBA-USA 1954/65; § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2 EStG.
Vorinstanz: (EFG S. 987).
Leitsätze (des Bundesfinanzhofs):
Das DBA-USA 1954/65 definiert abweichend von anderen Abkommen den Ausdruck ”Unternehmen” in Art. II Abs. 1 Buchst. d und f als eine ”gewerbliche Unternehmung” und den Ausdruck ”gewerbliche Gewinne” in Art. III Abs. 5 als Einkünfte eines Unternehmens aus der aktiven Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, der jedoch nicht die in Art. VII Abs. 1 und 2 DBA-USA 1954/65 genannten Zinsen umfaßt.
Alle begrifflich unter Art. VII Abs. 1 DBA-USA 1954/65 zu subsumierenden Zinsen sind keine ”gewerblichen Gewinne” i. S. des Art. III DBA-USA 1954/65.
Die Anwendung des Art. VII Abs. 3 DBA-USA 1954/65 setzt ein Unternehmen und eine feste Geschäftseinrichtung voraus, in der die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
An der Existenz eines Unternehmens und damit auch einer Betriebsstätte fehlt es begrifflich, wenn keine ”aktive gewerbliche Tätigkeit” ausgeübt und lediglich Einkünfte i. S. der Art. VII Abs. 1 und 2 (Zinsen), Art. IX (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) und/oder Art. IXA Abs. ...