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NWB Nr. 36 vom Seite 2656

Geänderte SARS-Cov-2-ArbeitsschutzVO setzt Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Druck

Erika Simon

[i]Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz v. 10.8.2021Die SARS-Cov-2-ArbeitsschutzVO (Corona-ArbSchVO) v.  (BAnz AT V1) wird verlängert und ergänzt. Dies ist Teil der Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10.8.2021. Die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-ArbeitsschutzVO wird am in Kraft treten und bis einschließlich verlängert. Was sich in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom locker liest, sieht in der Umsetzung und in der Begründung des Referentenentwurfs v.  schon etwas anders aus.

I. Schutzimpfungen während der Arbeitszeit

[i]Angestrebte Steigerung der ImpfquoteDer Verordnungsgeber sieht in der Steigerung der Impfquote (aktuell 55 %) in der Altersgruppe der Berufstätigen eine sichere und nachhaltige Schutzmöglichkeit zur Verhinderung einer Infektion im Betrieb (Begründung S. 4). Da nicht alle Betriebe über die Möglichkeit verfügen, Beschäftigten ein niederschwelliges Impfangebot zu unterbreiten, soll ihnen auch auf andere Weise, z. B. durch mobile Impfteams, die Betriebe aufsuchen, ein solches Angebot gemacht werden.

Hinweis:

Der Verordnungsgeber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Schutzi...