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Ausfuhrerstattungen und deren Rückforderung
In der EG wurden im Jahre 2001 rund 48 Mrd. € im Agrarbereich ausgegeben, das entspricht 51 % des gesamten Gemeinschaftshaushalts. Hinzu kommen noch die nationalen Unterstützungszahlungen der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Ausgaben werden noch um ein Vielfaches erhöht werden müssen, wenn die EU um bis zu 13 neue Mitgliedstaaten erweitert wird, denn mit wenigen Ausnahmen sind die Beitrittskandidaten ausgesprochene Agrarländer. Trotz der Verpflichtung der WTO-Länder im Rahmen der sog. Doha-Runde im Agrarbereich Verhandlungen über bessere Marktzugänge und die Reduzierung aller Arten von Exportsubventionen und handelshemmenden Beihilfen zu führen, sind die Agrarsubventionen innerhalb der EU daher weiterhin von großer Bedeutung, zumal die Kommission davon ausgeht, dass jährlich Beträge in Milliardenhöhe durch Betrügereien verloren gehen. Eine der wichtigsten Agrarsubventionen ist die Ausfuhrerstattung, deren Regelungen in den letzten Jahren vor allem im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft verschärft wurden. Nachfolgend soll das System der Ausfuhrerstattungen und besonders die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Erstattungen näher dargestellt werden.