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Praktische Auswirkungen des Zugriffsrechts der Steuerprüfer auf die EDV des Steuerpflichtigen
Im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes wurde der steuerlichen Außenprüfung (= Betriebsprüfung) ein gegenüber dem bisher Möglichen deutlich weiter reichendes Zugriffsrecht auf die ”Bücher” des Stpfl. eingeräumt. Das Zugriffsrecht bezieht sich dabei auf die elektronische Buchführung der Unternehmen. In diesem Zusammenhang sieht § 147 Abs. 6 AO im Kern Folgendes vor: Sind bestimmte Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Sie kann auch verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Stpfl.
Die Notwendigkeit der Einführung dieses vergleichsweise weit reichenden Datenzugriffs der Finanzverwaltung wurde vom Gesetzgeber u. a. damit begründet, dass die Überprüfbarkeit der zunehmend papierlosen Buchführungswerke durch die Finanzverwaltung sichergestellt und auch im Hinblick auf die A...