Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln
3. Aufl. 2021
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14. AGB und Kreditverträge – das sollten Sie?beachten
Begleitblätter „AGB und Kreditverträge“
Detaillierte rechtliche Würdigungen sind nicht Gegenstand dieses Buches. In allen Streitfragen zu Verträgen mit Banken und Finanzdienstleistern empfiehlt es sich, auf Bankrecht spezialisierte Juristen heranzuziehen. Einige Grundzüge und typische Vertragsklauseln sollen an dieser Stelle aber kurz und knapp angeführt werden.
Rechtsgrundlage für Verträge unter Kaufleuten ist in erster Linie das Handelsgesetzbuch (HGB) und natürlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) speziell zum Vertragsrecht. Auf Basis dieser Gesetzesgrundlagen werden Regelungen in individuellen Kreditverträgen geschlossen. Diese lesen Sie bitte ausführlich durch, bevor Sie unterschreiben – siehe auch Kapitel 14.2.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vereinbarung von Vertragsregeln mit dem Blick auf Verträge mit privaten Endverbrauchern. Banken beziehen ihre AGB aber immer auch durch entsprechenden Verweis in ihre Kreditverträge mit Kaufleuten mit ein. Das bedeutet: Die AGB sind die rechtliche Grundlage, wenn im Vertrag selber zu bestimmten Sachverhalten oder Fragen keine Regelung enthalten ist. Die in den AGB für das Kreditges...