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Einkommensteuer | Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte (BFH)
Die Verpflegungspauschalen sind
auch dann nach
§ 9 Abs.
4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer aber nicht über
eine erste Tätigkeitsstätte verfügt (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nach Maßgabe von § 9 Abs. 4a EStG als Werbungskosten abziehbar. Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist nach § 9 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine nach Abwesenheitszeiten gestaffelte Verpflegungspauschale anzusetzen. Hat der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte, gelt...