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Erfolgsrechnung
I. Formen der Erfolgsrechnung
Die Erfolgsrechnung ermittelt den
in einer Abrechnungsperiode erwirtschafteten Erfolg als
Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen. Die beiden
wesentlichen Formen der Erfolgsrechnung sind die Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV) entsprechend der Gliederung nach
§ 277 HGB zum Zwecke der Rechenschaftslegung und die
kurzfristige Erfolgsrechnung (KER) für Zwecke des
Controlling. Die GuV weist das bilanzielle Betriebsergebnis, das
Finanzergebnis, das außerordentliche Ergebnis und das Gesamtergebnis aus. Die
KER zeigt das kalkulatorische Betriebsergebnis und das Gesamtergebnis. Die
Gliederung des kalkulatorischen Betriebsergebnisses wird auch durch das
angewandte Kostenrechnungssystem beeinflusst. Deshalb wird in dem vorliegenden
Beitrag zusätzlich eine Erfolgsrechnung in der Gliederung nach
Deckungsbeiträgen (DBR) - das sog.
Break-even-Modell - dargestellt.
II. Voraussetzungen für die Erfolgsrechnung
Voraussetzung für die
Erfolgsrechnung ist u. a. das Vorhandensein
eines entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Betriebs gegliederten Kontenplans, der die Zuordnung zu den verschiedenen Sortierunge...