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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 7 AY 1929/21 ER-B

Gesetze: AsylbLG § 1a Abs. 3; AsylbLG § 14

Leitsatz

Leitsatz:

Bei fortbestehender Pflichtverletzung nach Ablauf der erstmaligen Anspruchseinschränkung nach § 14 Abs. 1 AsylbLG muss die Behörde eine neue Sach- und Rechtsprüfung des Einzelfalls nach § 14 Abs. 2 AsylbLG durchführen. Lediglich wiederholende Mitteilungen der Behörde erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Fundstelle(n):
RAAAH-87879

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