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Corona | Wechsel zwischen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe (BMWi)
Seit ist ein Wechsel nach Bewilligung von Überbrückungshilfe III zur Neustarthilfe und umgekehrt möglich. Hierauf macht das BMWi aktuell aufmerksam.
Im FAQ zur "Corona-Überbrückungshilfe III" (Stand ) wird hierzu u.a. weiter ausgeführt:
Den Antragstellenden wird ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe und der Überbrückungshilfe III eingeräumt. Sie können somit nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung ihres Antrages von der Neustarthilfe zur Überbrückungshilfe III wechseln und umgekehrt, um das für sie vorteilhaftere Programm auszuwählen. Von dem Wahlrecht können alle Antragstellenden Gebrauch machen, die in beiden Programmen antragsberechtigt sind. Voraussetzung ist, dass bereits ein Antrag für eines der beiden Prog...