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Einkommensteuer | Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021 (FinMin)
Nach der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch
das JStG 2020 ergeben sich nun auch für kommunale Mandatsträger weitere
steuerliche Erleichterungen. Durch die Anhebung der Steuerfreibeträge wird der
ehrenamtliche Einsatz im kommunalen Bereich anerkannt. Hierauf macht aktuell
das Finanzministerium Niedersachsen aufmerksam.
Hintergrund: Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sog. Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.
Die Freibeträge des sog. Ratsherrenerlasses wurden ...