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Verfahrensrecht | Vorläufige Steuerfestsetzung für Besteuerung von Renten (BMF)
Bund und Länder haben eine vorläufige Steuerfestsetzung wegen der
Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Renten beschlossen. Die
Finanzbehörden werden angewiesen, den Vorläufigkeitsvermerk ab sofort im Rahmen
der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten allen Steuerbescheiden ab 2005
beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der
Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG
erfasst wird (
:001).
Das BMF führt u.a. aus:
Der Vorläufigkeitsvermerk zur Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG ist sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG erfasst wird. E...